Zum Bebauungsplan „Zweifeldsporthalle“ haben wir GRÜNE einen Änderungsantrag eingebracht. Ziel war es, im weiteren Verfahren verbindliche und wirksame Festsetzungen für den Klimaschutz zu verankern.
Konkret forderten wir den konsequenten Ausschluss fossiler Energieträger sowie eine Solarpflicht für mindestens 80 Prozent der für die Solarnutzung geeigneten Dachflächen. Gerade bei neuen Bebauungsplänen ist es aus unserer Sicht entscheidend, von Anfang an auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung zu setzen.
Moderne Photovoltaikanlagen sind technisch ausgereift, wirtschaftlich attraktiv und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der vorgeschlagene Mindestanteil zur Nutzung von Solarenergie ist daher verhältnismäßig und sinnvoll.
Auf Bitte der Verwaltung, den im Entwurf vorgesehenen Mindestanteil von 50 Prozent beizubehalten – da ohnehin eine höhere Nutzung angestrebt wird –, haben wir unseren Antrag angepasst. Er wurde ergänzt um die Formulierung: „mit dem Ziel, über 50 Prozent hinauszugehen“.
Dieser geänderten Fassung stimmte die Mehrheit der Gemeindevertretung zu.
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