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Für Naturschutzausgleich in Biebesheim - kein Freikaufen bei Gewerbegebiet "Waldäcker Heul"

Grüne Biebesheim für Naturschutzausgleich in Biebesheim

Die Grünen Biebesheim fordern bei der geplanten Ausweisung des Gewerbegebietes „Waldäcker Heul“ einen Naturschutzausgleich für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Biebesheim und lehnen daher den Ausgleich in einer anderen Kommune ab.

Sie kritisieren, dass erneut ein „Freikaufen“ zu Lasten des Naturhaushaltes und der Landschaft in Biebesheim erfolgen soll und ein Ausgleich in der eigenen Gemeinde noch nicht einmal in Erwägung gezogen wurde.

Die Inanspruchnahme führt zwangsläufig zu Lebensraumverlusten zahlreicher Tiere und Pflanzen in unserer Gemarkung. Die Gemeinde Biebesheim ist daher nach Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, diese Beeinträchtigungen auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Wobei der Ausgleich dem Ersatz vorgeht. Wo kein Ersatz vorgenommen werden kann, ist es möglich Biotopwertpunkte von anderen Kommunen zu kaufen, die durch Maßnahmen in ihrer Gemeinde einen ökologischen Mehrwert erreichten.

Sie werfen der Kommune vor den einfachsten Weg gegangen zu sein. Die Gemeinde führt für dieses Baugebiet, so wie für alle anderen Bebauungspläne in der jüngsten Vergangenheit, quasi einen Ablasshandel durch. Sie bezahlt einen „Ablass“ für die Lebensraumzerstörung und kauft sich von ihrer eigenen Verantwortung frei.

Mit Sorge sehen die Grünen, dass in Biebesheim der Schutz der eigenen Natur und Landschaft immer noch nicht den Stellenwert hat, den er aufgrund des Rückgangs der Biologischen Vielfalt haben müsste. Andere Kommunen handeln offensichtlich verantwortungsvoller und können daher ihre erreichten Biotopwertpunkte sogar verkaufen.

Bei der geplanten Ausweisung eines Gewerbegebietes „Waldäcker Heul“ belaufen sich die Kosten für den Ankauf von Biotopwertpunkten auf 81.477,40 Euro. Mit diesem stolzen Betrag wird ersichtlich, welche umfangreichen Beeinträchtigungen in der Natur ausgeglichen werden müssen. Der Eingriff erfolgt in Biebesheim, die ökologischen Maßnahmen zum Ausgleich, wie Pflanzungen, Blühstreifen, Streuobstwiesen u.a., müssen jedoch andere machen.

Es sei keine Eile geboten, so die Grünen. Noch läuft das Bauleitverfahren und der Bebauungsplan ist nicht in Kraft getreten. Einen frühzeitigen Baubeginn vor Inkrafttreten den Bebauungsplanes zu Gunsten eines einzigen Interessenten durch den Ankauf von Biotopwertpunkten zu ermöglichen, geht für die Grünen zu Lasten der Natur und damit auch zu Lasten der Bevölkerung in Biebesheim.

Die Grünen haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der auch die Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen beinhaltet.

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