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Gute Argumente gegen die Sondersteuer in der Hundesteuersatzung zeigten Wirkung
Erfreut zeigten sich die GRÜNEN über das Ergebnis der Beratung und Abstimmung zur Änderung der Hundesteuersatzung in der Gemeindevertretersitzung am 10. Oktober 2023.
Ihr Änderungsantrag, der die Herausnahme einer geplanten Sondersteuer in Höhe von 300 Euro pro Jahr für Listenhunde enthielt, wurde mit großer Mehrheit von den Mitgliedern der Gemeindevertretung angenommen.
Ausschlaggebend für die Ablehnung dieser Sondersteuer war, dass es seit Jahren keine Problemlage in Biebesheim gibt.
Eine Erhöhung von 45 Euro auf 300 Euro wäre daher nicht gerechtfertigt und würde einer Bestrafung dieser Hundehalter gleichkommen.
Die Halter haben im Gegensatz zu anderen Hundehaltern weitgehende Verpflichtungen zu erfüllen (pers. Zuverlässigkeit – polizeiliches. Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Wesensprüfung des Hundes, Chip und Registrierung des Hundes, Hundehaftpflichtversicherung).
Studien belegen, dass Listenhunde nicht aggressiver reagieren als andere Hunde. Das Problem liege vielmehr in der Erziehung und Haltung des Hundes. Eine Dissertation der Freien Universität Berlin (Kathrin Roiner) belegt, es gibt keine Hunderasse die statistisch mehr beißt im Vergleich zu anderen Hunderassen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass in den Listen der Bundesländern unterschiedliche Hunderassen benannt sind und hierfür eine wissenschaftliche Begründung fehlt.
So gibt es in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen keine Rasselisten.
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