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Grüner Änderungsantrag zur Spielapparatesteuer einstimmig befürwortet
Erfreut über das einstimmige Ergebnis der Gemeindevertretung zeigen sich die Biebesheimer Grünen.
Eine Aktualisierung, der zuletzt im Jahr 2006 geänderten Spielapparatesteuersatzung der Gemeinde Biebesheim, war der Anlass für den Änderungsantrag der Grünen.
Der einstimmig verabschiedete Änderungsantrag beinhaltet die Ablehnung von Apparaten, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass durch die Aufstellung und Besteuerung von Spielapparaten, Sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten sowie eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges, ausgelebt werden können. Aufgrund des Leides, welches in der Realität damit verbunden ist, sollte eine solche negative Freizeitbeschäftigung verhindert werden.
Die durch den Änderungsantrag erfolgt Prüfung durch die Verwaltung, ob die Aufstellung solcher Spielapparate, welche in der „Spielapparatesteuersatzung“ § 4 (1) Nr. 3 mit einer 15.v.H. der Bruttokasse belegten Steuer aufgeführt sind, in der Gemeinde Biebesheim verhindert werden kann, ergab diese Möglichkeit nicht.
Da eine Aufstellung solcher Spielapparate nicht zu verhindern war, wurde eine deutliche Erhöhung des Hebesatzes auf 50v.H. beschlossen.
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